Dr. Ulrich Conradi – Rechtsanwalt

Sozialverbände

Zahlreiche soziale Leistungen werden nicht durch die öffentliche Hand, sondern im Rahmen der sog. Trägervielfalt durch die unterschiedlichsten Leistungserbringer erbracht. Die sog. Sozialverbände handeln häufig im Rahmen des sog. Sozialrechtlichen Dreiecksverhältnisses. Sie erbringen ihre Leistungen für die Menschen, ihre Bezahlung erfolgt indes durch die Kostenträger, wie z.B. den Städten oder Kreisen. Es bestehen gesonderte Rechtsbeziehungen der Sozialverbände

  • mit den Menschen, die deren Leistungen in Anspruch nehmen (Leistungsempfänger), aber auch
  • mit den Kommunen oder sonstigen Stellen, die die Leistungen beauftragen und finanzieren und die Mittelverwendung schließlich prüfen (Kostenträger).

Insbesondere die Beziehungen zwischen den Sozialverbänden und den Kommunen sind vielschichtig und von systembedingt unterschiedlichen Interessen und Vorgaben bestimmt. Gerade kleinen Verbänden fällt es oftmals schwer, die Notwendigkeit ihrer Leistungen gegenüber den kommunalen Kostenträgern zu begründen und deren Anforderungen an Dokumentation und Finanzreporting nachzuvollziehen.

Aufgrund meinen langjährigen Tätigkeit als Sozial- und Jugenddezernent vermag ich meine Erfahrungen und Kenntnisse in die Beratung und Interessenvertretung der Sozialverbände spezialisiert einzubringen.

Im Rahmen einer unverbindlichen und kostenfreien Erstberatung können wir klären, ob und wie ich Ihren Sozialverband bzw. Leistungserbringer in der Zusammenarbeit insbes. mit Kommunen oder anderen Kostenträgern unterstützen kann.

Dr. Ulrich Conradi

Rechtsanwalt | Kreisdirektor a. D.
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