Dr. Ulrich Conradi – Rechtsanwalt

Auskunftsansprüche gegen Behörden

Bürgerinnen und Bürger haben umfassende Möglichkeiten, an dem Wissen der Behörden zu partizipieren.

Akteneinsicht

Klassisch ergibt sich bereits aus den allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzen der Länder und des Bundes das Recht, in bestehende Akten / Vorgänge Einsicht zu nehmen. Dieses Recht steht in der Regel den am Verfahren Beteiligten zu. Neben der Akteneinsicht bei den Behörden kommt auch eine Akteneinsicht bei Gericht in Betracht. Gelegentlich gibt es Streit über die Frage, ob und in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt ein Akteneinsichtsrecht besteht.

Informationsfreiheitsgesetze

Die Informationsfreiheitsgesetze des Bundes und der Länder gewähren nicht nur Beteiligten, sondern prinzipiell Jedem Auskunftsansprüche über vorhandene Daten und Erkenntnisse der Behörden. Allerdings unterliegen diese Rechte auch Einschränkungen, insbesondere auch solchen zum Schutz von Betroffenen. Reichweite und Grenzen der Informationsansprüche sind immer wieder Gegenstand von Auseinandersetzungen zwischen Verwaltungen und Anspruchstellern. Manche Behörden sind unsicher, welche Daten herausgegeben werden dürfen – häufig auch aus Angst vor Kritik und möglichen Schadensersatzforderungen betroffener Dritter. In diesen Fällen hilft der konstruktive Austausch zwischen Bürgern und öffentlicher Stelle.

Umweltinformationsgesetze

Speziell für den Bereich von Umweltinformationen gibt es Auskunftsrechte auf Basis der Umweltinformationsgesetze (UIG) des Bundes und der Länder. § 2 Abs. 3 des UIG Bund definiert, was als Umweltinformation gilt. Zusammengefasst definiert das Bundesumweltministerium wie folgt:

„Zu Umweltinformationen gehören sowohl Daten über den Zustand von Luft, Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft und natürlichen Lebensräumen wie auch Informationen zu Lärm, Energie, Stoffen oder Strahlung. Aber auch über Pläne und Programme, die sich tatsächlich oder möglicherweise auf die Umwelt auswirken, über die Umsetzung von Umweltrecht oder Kosten-Nutzen-Analysen von Umweltprojekten können Bürgerinnen und Bürger Umweltinformationen einholen.“ (Quelle: Website des Bundesumweltministerium vom 28.07.2024; www.bmuv.de)

Datenschutzgesetze / Datenschutzgrundverordnung

Insbesondere die Datenschutzgesetze von Bund und Ländern und die europäische Datenschutzgrundverordnung gewähren eigenständige Auskunftsansprüche auch gegen Behörden. Betroffene Personen können so umfassende Einblicke in die über sie verarbeiteten Daten erhalten. Der Europäische Gerichtshof interpretiert die bestehenden Ansprüche grundsätzlich sehr weit.

Zusammen mit spezialgesetzlichen Regelungen existiert somit ein umfassendes Rechtssystem, welches dem Einzelnen Auskunftsansprüche gegenüber dem Staat und den Behörden verschafft.

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Dr. Ulrich Conradi

Rechtsanwalt | Kreisdirektor a. D.
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