Dr. Ulrich Conradi – Rechtsanwalt

Personalräte

Aufgaben und Funktion der Personalvertretungen sind strukturell konfliktträchtig. Daher kann es sowohl über grundsätzliche Fragestellungen aber auch zu konkreten Einzelaspekten stets zu Meinungsverschiedenheiten und Konflikten kommen. Um eine Interessenvertretung auf Augenhöhe mit der Dienststelle zu gewährleisten, haben die Personalvertretungen die Möglichkeit, sich fortzubilden und auch rechtlich beraten oder vertreten zu lassen. Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung haben dazu Vorgaben entwickelt, die zu beachten sind.

Beteiligungsrechte

Die Gesetze schreiben unterschiedlich starke Beteiligungsrechte für Personalvertretungen vor. Im Wesentlichen unterscheidet man die Rechte der

  • Mitbestimmung,
  • Mitwirkung sowie der
  • Anhörung.

Verfahrensrechtlich hat die Dienststelle insbesondere Fristen der Beteiligung zu beachten. Kommt eine Einigung zwischen Personalvertretung und Dienststelle nicht zustande, gibt es u.U. ein Verfahren vor der Einigungsstelle.

Die Personalvertretungen

  • haben zugleich Informationsansprüche zu allen wesentlichen Fragen des Dienstbetriebs, aber auch
  • Antragsrechte in Bezug auf Maßnahmen, die der Dienststelle und deren Angehörigen dienen. Sie
  • können außerdem Dienstvereinbarungen mit der Dienststelle zu unterschiedlichen Themenbereichen schließen.

Kostenübernahme

Für die Arbeit der Personalvertretung hat der Dienstherr im erforderlichen Umfang Räume, den Geschäftsbedarf und Büropersonal zur Verfügung zu stellen. Die Kosten Ihrer Tätigkeit sind von der Dienststelle zu tragen (§ 40 LPVG NRW). Hierzu können auch die Aufwendungen der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts gehören.

Benachteiligungsverbot

Die Mitglieder der Personalvertretungen sind vor Benachteiligungen zu schützen. Das betrifft einerseits den Schutz vor Versetzung und Abordnung. Andererseits dürfen freigestellte Mitglieder auch nicht in ihrer beruflichen Entwicklung benachteiligt werden, weshalb insbes. Regelungen zur Beförderung zu beachten sind.

Auch wenn die Zusammenarbeit zwischen den Personalvertretungen und der Dienststelle in der Praxis häufig vertrauensvoll sind, sollten die Mitglieder der Personalvertretungen ihre Aufgaben nicht aus den Augen verlieren. Es empfiehlt sich daher, die eigenen Rechte zu kennen und sich – gerade in potentiell konfliktträchtigen Situationen – frühzeitig über rechtliche Möglichkeiten aber auch Grenzen beraten zu lassen.

Speziell für Personalvertretungen biete ich Rechtsberatungen – sowohl genereller Art als auch bezogen auf den Einzelfall – und auch eine Begleitung von Entscheidungsprozessen an. Absprachegemäß kommen auch Angebote zu Fortbildungen in Betracht.

Als besonderen Mehrwert kann ich auf meine langjährigen Erfahrungen als Personaldezernent aber auch als ehem. Personalratsmitglied und Vorsitzender eines Personalrates verweisen.

Potentiell konfliktträchtige Funktionen haben auch

  • Gleichstellungsbeauftragte und Schwerbehindertenvertretungen

inne. Auch für diese biete ich rechtliche Unterstützungen an. Kontaktieren Sie mich gerne.

Dr. Ulrich Conradi

Rechtsanwalt | Kreisdirektor a. D.
Telefon

05641 – 748 44 84

Öffnungszeiten

nach Vereinbarung

Schreiben Sie mir gerne:

14 + 3 =

Schreiben Sie mir gerne:

12 + 4 =

Skip to content