Dr. Ulrich Conradi – Rechtsanwalt

Beratungen zur Verkehrswende im ÖPNV

Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) wird zunehmend zu einem wichtigen Standortfaktor, gerade auch im ländlichen Raum. Dennoch sind Strukturen und Kompetenzen den kommunalen Entscheidungsträgern häufig nur wenig bekannt. Dies ist umso problematischer, als der ÖPNV verstärkt die kommunalen Haushalte belastet. Teilweise werden scheinbar einfache Lösungen bestehender Probleme versprochen oder Strukturveränderungen vorgeschlagen, ohne die rechtlichen oder wirtschaftlichen Effekte realistisch einschätzen zu können. Dies verzögert nicht nur notwendige Entscheidungen, sondern verteuert oftmals unnötig die Kosten des ÖPNV. Auch sind vermeidbare Leistungseinschränkungen die Folge.

Als Besonderheit der Anwaltskanzlei Dr. Conradi biete ich Beratung zu wesentlichen Aspekten der Verkehrswende an, wie z.B. Darstellung und Bewertung

    • der Organisation des ÖPNV in NRW,

    • der Zuständigkeiten und Kompetenzen der kommunalen Ebene,

    • des Finanzierungssystems des ÖPNV, sowie eine

    • Begleitung politischer Reformprozesse zu den Strukturen im ÖPNV.

Als langjähriger Verbandsvorsteher eines Bus-Aufgabenträgers sowie des Aufgabenträgers für den schienengebundenen Nahverkehr in Westfalen-Lippe habe ich umfassende Erfahrungen im ÖPNV/SPNV und stelle diese gerne – insbesondere für die kommunalpolitischen Beratungen und Entscheidungsfindungen – zur Verfügung.

Dr. Ulrich Conradi

Rechtsanwalt | Kreisdirektor a. D.
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