Dr. Ulrich Conradi – Rechtsanwalt

Kommunalrecht

Das Kommunalrecht umfasst vielfältige Regelungen für das Verhältnis von Bürgern und Kommune. Wichtige kommunalrechtliche Fragestellungen aus Sicht der Bürger betreffen z.B.

  • Ansprüche auf Nutzung kommunaler Einrichtungen (z.B. Stadthallen)
  • Fragerechte und „Bürgeranträge“ an kommunale Gremien (Stadtrat, Kreistag)
  • Rechte zur Teilnahme an öffentlichen Gremiensitzungen
  • Bürgerbegehren und Bürgerentscheide
  • aktives und passives Wahlrecht zur Kommunalwahl sowie Regelungen zur Wahlprüfung
  • Überprüfung kommunaler Satzungen

Darüber hinaus regelt das Kommunalrecht insbesondere Rechte und Pflichten kommunaler Mandatsträger und der Wahlbeamten, aber auch die innere Organisation von Städten und Gemeinden (Kommunalverfassungsrecht).

Gerne stelle ich Ihnen meine jahrzehntelangen Erfahrungen in der kommunalen Rechts- und Verwaltungspraxis zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich.

Meine Leistungen für Kommunen, Mandatsträger und Wahlbeamte finden Sie hier.

Dr. Ulrich Conradi

Rechtsanwalt | Kreisdirektor a. D.
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