Dr. Ulrich Conradi – Rechtsanwalt

Weiteres Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht umfasst zahlreiche weitere Regelungen, die mehr oder weniger stark in das Leben der Bürgerinnen und Bürger eingreifen. Beispielhaft zu nennen sind etwa:

Natur- & Landschaftsschutz

Zahlreiche Regelungen dienen dem Schutz von Umwelt und Natur. So können besondere Schutzgebiete ausgewiesen sein, wie z.B.

  • Naturschutzgebiete
  • Landschaftsschutzgebiete
  • Vogelschutzgebiete
  • Naturparke
  • Naturdenkmäler oder
  • Geschützte Landschaftsbestandteile

Alle genannten Bereiche genießen besonderen Schutz durch Verbots- oder Gebotsregelungen.

Sind bestimmte Maßnahmen geplant, müssen ggf. vorab deren potentielle Auswirkungen auf den Natur- und Artenschutz untersucht werden.

Auch außerhalb solcher Schutzgebiete können durch allgemeine oder besondere Eingriffsregelungen Handlungen ver- oder geboten sein. Eingriffe in Natur- und Landschaft müssen ggf. durch bestimmte Maßnahmen oder ersatzweise Geldleistungen kompensiert werden.

Es besteht ein hohes Konfliktpotential und rechtliche Beratung und Unterstützung ist bei vielen Vorhaben angezeigt.

Wasserrecht

Wasser und Gewässer genießen nicht zuletzt angesichts ihrer existentiellen Bedeutung für das Leben einen strengen Schutz. Sowohl die Gewässerbenutzung im Allgemeinen wie auch Maßnahmen mit potentiellen Auswirkungen auf die Wasser- und Grundwasserqualität bedürfen prinzipiell einer staatlichen Erlaubnis. Auch der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wird von den Wasserbehörden überwacht.

Wasserschutzgebiete können ausgewiesen werden, mit Folgen für die Nutzung nicht nur der Gewässer, sondern auch der Flächen (z.B. landwirtschaftliche Nutzung) im Geltungsbereich. Gewässerrandstreifen sind grundsätzlich geschützt. Unerlaubte Nutzungen oder Einträge in die Gewässer oder das Grundwasser sind vielfach bußgeldbewährt.

Auch Maßnahmen des Hochwasserschutzes haben vielfach Folgen für die Nutzung (z.B. Bebauung) im Einzugsbereich und sind potentiell rechtlich konfliktträchtig.

Straßenrecht

Der Bau, die Widmung und auch die Einziehung von Straßen sind straßenrechtlich geregelt und haben vielfach Auswirkungen, z.B. auch auf bestehende oder geplante Bauvorhaben.

Die Nutzung der Straßen ist im Rahmen des sog. Gemeingebrauchs rechtlich erlaubt. Häufig bestehen aber auch Einschränkungen, z.B. Nutzungsbeschränkungen nur für Anlieger (Bewohner) oder sog. Sondernutzungen (z.B. Schwertransporte oder auch Außengastronomie). Gelegentlich bestehen auch Beschränkungen durch Rezesse oder im Rahmen von Interessentengemeinschaften.

Rechtliche Konfliktsituationen bestehen zudem etwa im Bereich des

  • Abfallrechts
  • Gewerbe- & Gaststättenrechts
  • Immissionsschutzrechts
  • sowie weiterer Verwaltungsrechtsgebiete

Bitte kontaktieren Sie mich und wir klären, wie ich Sie unterstützen kann!

Dr. Ulrich Conradi

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