Dr. Ulrich Conradi – Rechtsanwalt

Baurecht & Denkmalrecht

Sie möchten bauen, aber der Staat und die Kommune machen Ihnen vielfältige Vorgaben, gegen die Sie sich wehren möchten? Sie sind als Nachbar von einem Bauvorhaben nachteilig betroffen? Oder das Genehmigungsverfahren dauert unverhältnismäßig lange?

Als Bauherr aber auch ggf. betroffener Dritter (z.B. Nachbar) stehen Ihnen vielfältige Rechte zu, die Sie gegenüber der Baugenehmigungsbehörde geltend machen können.

Gerne berate ich Sie zu Ihrem konkreten Bauvorhaben und zu den Ihnen zustehenden Rechten. Aus eigener Erfahrung als Bau- und Umweltdezernent kenne ich sowohl die Denkweise der Baubehörden, als auch die Ansprüche der Bauherrn.

Häufige Streitthemen sind beispielsweise:

  • Erteilung oder Verweigerung einer Baugenehmigung
  • Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
  • Genehmigung unter Auflagen und Nebenbestimmungen
  • Bauen im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
  • Nutzungsänderung und Nutzungsuntersagungen
  • Abrissverfügungen
  • Abstandsflächen
  • Baulasten
  • Denkmalschutz und Gestaltungssatzungen
  • Beachtung der öffentlichen Nachbarrechte
  • Regelungen im Bebauungsplan
  • Bauen im Außenbereich

Bitte kontaktieren Sie mich und wir klären, wie ich Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen kann!

Sie benötigen rechtliche Unterstützung im zivilen Bauvertragsrecht, also z.B. bei Problemen mit Handwerkern oder Architekten? Dann kann ich Ihnen hierauf spezialisierte Anwaltskanzleien benennen.

Dr. Ulrich Conradi

Rechtsanwalt | Kreisdirektor a. D.
Telefon

05641 – 748 44 84

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